Rechtsbedingungen für die Bienenluftinhalation
Hier wird für keine Therapie geworben und kein Ergebnis versprochen.
Im Bienenstock befinden sich Blütenpollen, Honig, Propolis und Bienenwachs.
Die Bienen erwärmen den Stock auf stetige 37° und dadurch werden die Eigenschaften dieser Produkte freigesetzt.
Die Inhalation ist ein Selbstversuch der von keiner Krankenkasse bezahlt oder gefördert wird.